Wie viele Fachanwaltstitel?

Ein, zwei oder drei Fachanwaltstitel je Anwalt.

  • ein Titel 35.120 (75,9 %)
  • zwei Titel 9.823 (21,2 %)
  • drei Titel 1.353 (2,9 %)

Mehr als drei erlaubt das Gesetz nicht (§ 43c BRAO).

n = 46.296 Einträge mit mindestens einem Fachanwaltstitel

Quelle: Datenbank von Anwalt-Lotse, abgeglichen mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis, Stand: 06.11.2026.