Ein, zwei oder drei Fachanwaltstitel je Anwalt.
Mehr als drei erlaubt das Gesetz nicht (§ 43c BRAO).
n = 46.296 Einträge mit mindestens einem Fachanwaltstitel
Quelle: Datenbank von Anwalt-Lotse, abgeglichen mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis, Stand: 06.11.2026.