Adelstitel

Freiherr, Gräfin, Prinz: Adelstitel in den Namen der Anwälte.

  1. Freiherr / Freifrau 265 (58,9 %)
  2. Graf / Gräfin 137 (30,4 %)
  3. Baron / Baronin 22 (4,9 %)
  4. Prinz / Prinzessin 15 (3,3 %)
  5. Ritter 5 (1,1 %)
  6. Edler / Edle 4 (0,9 %)
  7. Herzog / Herzogin 2 (0,4 %)

Seit 1919 sind Adelstitel Teil des Nachnamens. „Graf“, „Prinz“, „Herzog“, „Fürst“, „Baron“, „Ritter“ und „Edler“ sind auch Nachnamen; sie zählen nur vor einem Namenszusatz („Graf von …“) oder wenn das amtliche Anwaltsverzeichnis sie im Vornamen führt.

n = 450 Einträge mit Adelstitel

Quelle: Datenbank von Anwalt-Lotse, abgeglichen mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis, Stand: 06.11.2026.